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Bundesrat: Erhöhung der Tierarztpreise


Wie die Bundestierärztekammer mitteilt, hat der Bundesrat in zweiter Lesung die Erhöhung der tierärztlichen Abrechnungsgrundlage verabschiedet.

Die Landestierärzte Kammer Hessen teilte heute mit, dass `` ... der Bundesrat der zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung am 13. Juni zugestimmt ...`` hat. Somit ist damit zu rechnen, dass mit Datum 1. Juli 2008 eine Erhöhung der tierärztlichen Preise um pauschal 12 % erfolgt.

Grundlage der tierärztlichen Abrechnung ist die Gebührenordnung für Tierürzte kurz GOT genannt. Hierin sind im Wesentlichen alle Leistungen und Preise erfasst, welche in der tierärztlichen Praxis zur Verrechnung zu bringen sind. Die GOT ist ein öffentliches Regelwerk des Gesetzgebers und bindet den Tierarzt zwingend zu dessen Einhaltung. Unterschreitung der Sätze/Preise ist unzulässig. Die dort gelisteten Preise entsprechen dem so genannten `einfachen Satz´. Dem Tierarzt steht es darüber hinaus frei, diesen Satz/Preis in bestimmten Fällen bis zum dreifachen zu erh?hen.

Bemerkenswert ist hierbei, dass die GOT eine Vielzahl von Leistungen beinhaltet. Tierärztliche Leistungen bestehen häufig aus einer Kombination von mehreren Leistungen. Eine Sterilisation eines Tieres z.B. ist mehr als nur der eigentlichen Vorgang der Sterilisation. Es sind in diesem Zusammenhang auch Leistungen wie Narkosen, Narkose-Überwachung, Vor- und Nachsorge, sowie verbrauchte Materialen in Rechnung zu stellen.

Anhand der detaillierten (Ab-)Rechnung des Tierarztes können diese Punkte im Einzelnen nachvollzogen werden. Selbstverständlich soll der Tierarzt oder dessen Helfer/innen bei Fragen zu den einzelnen Punkten Auskünfte erteilen können. Die jeweiligen Sätze der GOT kann auch an verschiedenen Stellen im Internet nachgelesen werden und so kann auch au?erhalb der tierärztlichen Praxis eine Abrechnung überprüft werden.

Bei aller Bedauerlichkeit, dass die Tierärzte nun auch noch die Preise anheben, so muss doch zugestanden werden, dass diese - gebunden durch die GOT - seit mehr als 8 Jahren zu unveränderten Sätzen abrechnen mu?ten. Wie jeder - nicht nur Tierhalter - aus eigener Beobachtung wei?, sind in diesen 8 Jahren die Kosten massiv gestiegen. Inwieweit die Tierärzte diesen neu gewonnen finanziellen Spielraum nutzen werden um teilweise schon längerfristig anstehende Investitionen durchzuführen, gilt abzuwarten.

Die Landestierärztekammer hat zur Information der Tierbesitzer ein Flugblatt herausgebracht, das Über weitere Details informiert.

25. Juni 2008
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